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Im vorliegenden Band "Das Volksschulwesen im Königreich Sachsen" wird das Gesetz vom 26. April 1873 nebst der Ausführungsverordnung und den neueren damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen mit einem Sachregister dargestellt. Die Volksschule wurde im 19. Jahrhundert als Einheitsschulart für alle eingeführt. Besonders fortgeschrittene Volksschulen bestanden im Kurfürstentum Sachsen. Die Finanzierung lag bei den Gemeinden, alten Stiftungen und dem Staat. Zum Beispiel sah die Stundentafel in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts so aus: 12 Stunden Lesen und Schreiben, 6 Stunden Religion, 5 Stunden Rechnen, 3 Stunden Gesang und Kirchenlieder. §Nachdruck der Originalausgabe aus dem Jahr 1876.
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