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Thomas Böckenförde untersucht die neuen Erscheinungsformen staatlicher Ermittlungstätigkeit innerhalb vernetzter Computersysteme und bewertet diese nach Maßgabe des Strafverfahrens-, Verfassungs- und Informationsrechtes. Neben der Verortung derzeit praktizierter Formen der Netzermittlung im System strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen begründet er eine neue Unterscheidung zwischen einem öffentlichen und einem privaten Netzbereich und bestimmt so die Reichweite der von Bundes- wie Landeskriminalämtern durchgeführten "anlassunabhängigen Recherche in Datennetzen" . Auch die aktuelle Umsetzung des Zugriffs auf die Inhalte elektronischer Post (email) findet Eingang in die Untersuchung. Darüber hinaus bietet der Autor mit seinen informationstheoretischen und hermeneutischen Überlegungen neue Impulse für das Verhältnis von Recht und Informationstechnologie.