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Nach dem Scheitern der Bemühungen um die Schaffung eines das Umweltrecht umspannenden Umweltgesetzbuches trat mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz am 1. März 2010 eine kleinere, aber beachtliche Umwälzung des Wasserrechts in Kraft. Der Bundesgesetzgeber regelte aufgrund seiner neuen Kompetenzen erstmals den Bereich der Wasserwirtschaft nicht nur in der Form der Rahmengesetzgebung, sondern traf umfassende und mitunter tiefgehende Neuregelungen. Diese Veränderungen auf Bundesebene und die damit angestoßenen Gesetzgebungsprozesse in den einzelnen Bundesländern führten auch in dem bedeutsamen Teil der Gewässeraufsicht und dort besonders im Hinblick auf die wasserpolizeiliche Generalklausel zu für Lehre und Praxis relevanten Fragestellungen. Hierdurch angeregt befasst sich die Arbeit anhand von ausgewählten Problemkreisen mit der Verortung der wasserpolizeilichen Generalklausel im Normgefüge des Bundes- und Landesrechts sowie innerhalb des Systems des Wasserwirtschaftsrechts. Zu diesem Zweck werden altbekannte Streitstände, aber auch neuere Entwicklungen umfassend untersucht.
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