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Bislang war es fast einhellige Ansicht der Rechtswissenschaft, daß es Einmann-Personengesellschaften - anders als Einmann-Kapitalgesellschaften - nicht geben kann. Dennoch stößt man in Rechtsprechung und Literatur vereinzelt auf Personengesellschaften, die nur einen Gesellschafter haben. Der Verfasser unternimmt erstmals den Versuch, diese Phänomene umfassend zu sammeln, zu ordnen und zu erklären. Dabei wird schon im Ansatz unterschieden zwischen echten Einmann-Gesellschaften, an denen der einzige Gesellschafter nur einen einheitlichen Anteil hält, und unechten Einmann-Gesellschaften, an denen der einzige Gesellschafter mehrere rechtlich verschiedene Anteile hält. Der Autor arbeitet heraus, daß es beide Arten der Einmann-Gesellschaften gibt und führt sie auf der Grundlage allgemeiner Lehren des bürgerlichen Rechts überzeugenden Erklärungen zu. Die Studie bietet erstmals eine umfassende Erörterung und Systematisierung der Einmann-Gesellschaften und richtet sich an Wissenschaftler im Bereich des Gesellschafts- und Zivilrechts.
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