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Energiewende im WärmebereichMit der Novelle des erst vor drei Jahren in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das mit Wirkung zum 1.1.2024 geänderte GEG verankert diese Pflicht und sieht vor, dass dieses Ziel technologieneutral auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann.Die Neuauflage des Beraterkommentars erörtert komplett alle Neuregelungen und ihre Auswirkungen für Neubauten sowie für Bestandsgebäude und ordnet diese in den fortgeltenden Rechtsrahmen ein. So gelingt die rechtskonforme Umsetzung und Gestaltung der neuen gebäudebezogenen Energieeffizienz- und -infrastrukturvorgaben.Schwerpunkte