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Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) setzt neue Maßstäbe im deutschen Recht. Es nimmt einheimische Unternehmen in die Pflicht, gegen Menschenrechtsverletzungen in aller Welt einzuschreiten. Diese weitreichende Compliancepflicht stellt hohe Anforderungen an die Unternehmens- und Beratungspraxis. Der Kommentar will der Praxis verlässlich zur Hand gehen und den wissenschaftlichen Diskurs vorantreiben. Dazu hat sich ein Team profilierter Experten aus Wissenschaft und Praxis des Unternehmensrechts gebildet. Der Kommentar entschlüsselt die Dogmatik des Gesetzes und analysiert die bestehenden Haftungsrisiken.