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Nach deutschem Familienrecht hat jedes Kind höchstens zwei Eltern. Trotzdem werden mehr und mehr Personen in die Zeugung und Erziehung von Kindern einbezogen: Samen-, Eizellen- und Embryonenspender, Leihmütter, Adoptiv- und Stiefeltern. Wer aber sind die Eltern eines Kindes und welche Rechte und Pflichten sollten wie viele von ihnen haben? Anne Sanders erörtert die verschiedenen tatsächlichen Verbindungen zwischen Eltern und Kindern, wie die genetische Abstammung, die Schwangerschaft, die Zeugung und die soziale Eltern-Kind-Beziehung, die das Verfassungs- und Familienrecht zum Anknüpfungspunkt von Rechten und Pflichten machen. Diese Verbindungen werden vor dem Hintergrund der Entwicklung des Abstammungs- und Sorgerechts, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EGMR, sowie der aktuellen Diskussion zur Grundlage eines neuen Konzepts der Elternschaft gemacht. Dieses ermöglicht die verfassungsrechtliche Analyse und familienrechtliche Ausgestaltung sowohl von traditionellen Zwei-Elternverhältnissen als auch von komplizierten Fällen der Mehrelternschaft, an denen mehr als sieben Personen beteiligt sein können.
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