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Bei einem Einheitspreisvertrag erfolgt die Vergütung der ausgeführten Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vertraglich festgelegten Einheitspreisen und den in der Bauausführung tatsächlich hergestellten Mengen. Die hergestellte Menge kann dabei von der ausgeschriebenen Menge abweichen. Eine solche Mengenabweichung bewirkt eine Kostenüber- oder -unterdeckung, bei der stets ein Vertragspartner benachteiligt wirkt. Die VOB/B sieht in § 2 (3) ein Regulativ vor, das die Benachteiligung eines Vertragspartners durch Mengenabweichungen mindern soll. In diesem Buch wird eine Modifikation der Einheitspreisvergütung vorgestellt, die das Problem der Kostenüber- oder -unterdeckung durch Mengenabweichungen löst. Durch eine getrennte Betrachtung von fixen und variablen Kostenbestandteilen folgt die Vergütung dem realen Kostenverlauf. Damit wird keiner der Vertragspartner bei Mengenabweichungen benachteiligt. Für die modifizierte Einheitspreisvergütung wird eine Modifikation des Kalkulationsverfahrens entwickelt.
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