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Nach dem sogenannten Limited-Boom steht die Abwicklung gescheiterter Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland im Blickpunkt der juristischen Diskussion. Dabei spielt insbesondere die Frage eine Rolle, wem das in Deutschland belegene Vermögen einer gelöschten Limited zuzuordnen ist. Vielfach wird auf gelöschte Limiteds mit Restvermögen in Deutschland in Rechtsprechung und Literatur die Lehre von der Restgesellschaft, die in der Nachkriegszeit für staatliche Enteignungen ausländischer Gesellschaften entwickelt wurde, übertragen. Unter Berücksichtigung der Wiedereintragungsmöglichkeit der Limited ins englische Handelsregister untersucht die Autorin neben dieser Frage weitere materiell-rechtliche und prozessuale Rechtsfolgen, die sich für den deutschen Rechtsverkehr ergeben.
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