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Der Gesetzeszweck einer »umweltverträglichen Energieversorgung« ist im Jahre 1998 in das novellierte Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen worden. Im Zuge der Liberalisierung der leitungsgebundenen Energieversorgung ist damit gleichzeitig das »Duopol« der herkömmlichen Gesetzesziele des deutschen Energierechts, die preisgünstige und sichere Energieversorgung, zu einer durchaus nicht spannungsfreien Zieltrias erweitert worden. Diese gesetzliche Zweckerweiterung ist nicht nur theoretischer Natur. Vielmehr ergeben sich aus ihr konkrete Rechtsfolgen bei der Auslegung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie bei der Ermessensausübung durch Verwaltung und Verordnungsgeber. Der Autor erörtert eingehend die Fragen der Rechtsanwendung des neuen Gesetzeszwecks in den Einzelbestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes, z.B. den Regelungen zum verhandelten Netzzugang oder zum Planfeststellungsverfahren für Energiefreileitungen. Darüber hinaus werden die umwelt- und rechtspolitischen Hintergründe der Einführung des Umweltverträglichkeitsziels sowie die verfassungsrechtlichen Fragestellungen erläutert.